Sportveranstaltungen machen die Sportstadt Stuttgart erlebbar, sichtbar und vital. Das Amt für Sport und Bewegung der Stadt Stuttgart unterstützt die Durchführung von Sportveranstaltungen auf Grundlage der Sportförderrichtlinien ideell, koordinierend, organisatorisch und bei Vorliegen der Voraussetzungen auch durch die Bewilligung von finanziellen Zuwendungen.

Diese sog. „Sportveranstaltungs-Zuschüsse“ haben sich in den letzten Jahrzehnten etabliert und werden von Stuttgarter Sportvereinen und Sportveranstaltern immer häufiger abgerufen. Um diese Fördermittel nicht nach dem Windhund-Prinzip zu vergeben, sondern eine Vergabeentscheidung auf Grundlage von den definierten Kriterien zu treffen, wird das Verfahren zum Abruf der Veranstaltungsförderung ab diesem Jahr umgestellt.

Es gibt ab sofort zwei Runden für die Beantragung von Sportveranstaltungszuschüssen:

Erste Vergaberunde: Diese bezieht sich auf das 1. Halbjahr des darauffolgenden Jahres. Die Antragsfrist läuft bis Ende Oktober des Vorjahres. Die Anträge können für Veranstaltungen im Zeitraum Januar bis Juni des Folgejahres gestellt werden. Die Vergabeentscheidung fällt Mitte November des Vorjahres.

Zweite Vergaberunde: Diese bezieht sich auf das 2. Halbjahr des Jahres. Die Antragsfrist läuft bis Ende April des aktuellen Jahres. Die Anträge können für Veranstaltungen im Zeitraum Juli bis Dezember des aktuellen Jahres gestellt werden. Die Vergabeentscheidung fällt Mitte Mai.

Die erste Vergaberunde für 2025 startet etwas verspätet. Anträge können bis zum 24. Januar 2025 beim Amt für Sport und Bewegung eingereicht werden.

Weitere Infos und die entsprechenden Formulare findet ihr hier >> Sportveranstaltungen